Zwar halte der Bericht ein Abhängigkeitssyndrom fest, allerdings ergäben sich aus dem Bericht als einzige Informationsquelle die Selbstberichtsdaten des Beschwerdeführers, es würden keine weiteren Informationsquellen wie medizinische Analysen von Körperflüssigkeiten erwähnt, welche belegen würden, ob diese Abhängigkeiten tatsächlich und speziell in diesem Ausmass bestanden hätten. Was der Bericht der PDAG explizit festhalte, sei, dass sich der Beschwerdeführer in der Phase der frühen Remission befinde, somit die Symptome der chronischen Erkrankung dauernd abgeschwächt seien. Dies zeige explizit ein verändertes (angebliches) Suchtverhalten auf.