Keinem der beiden ärztlichen Berichte lasse sich jedoch entnehmen, inwiefern die Abstinenz des Beschwerdeführers überprüft worden sei. Auch sei nicht ersichtlich, was unter einem risikoarmen Konsum von Alkohol zu verstehen sei. Dies sei vorliegend jedoch von erheblicher Relevanz, da der Beschwerdeführer vor seinem abrupten Konsumstopp in überdurchschnittlich grossen Mengen Alkohol konsumiert habe – täglich ca. 4 bis 6 Liter Bier und dazu 1 bis 2 Gläser Wein –, nun aber keine Abstinenz mehr eingehalten werde und auch nicht ersichtlich sei, wie lange zuvor die Abstinenz eingehalten worden sei.