Am 14. Juli 2021 beantragte der Beschwerdeführer beim Strassenverkehrsamt Aargau die Erteilung eines Lernfahr- bzw. Führerausweises der Kategorie A (35kW). Auf dem Gesuchsformular gab der Beschwerdeführer wahrheitsgemäss an, an einer psychischen Erkrankung zu leiden bzw. gelitten zu haben und dass er deswegen in stationärer oder ambulanter Behandlung ist/war. Aufgrund dieser Angaben verlangte das Strassenverkehrsamt weitere Unterlagen. Gemäss dem Bericht der PDAG, Ambulatorium C., vom 30. November 2015 wurden beim Beschwerdeführer folgende Diagnosen gestellt: