2. Der Entscheid vom 21. April 2022 sei aufzuheben und die Verfahrenskosten gemäss Ziff. 2 des Entscheids seien auf die Staatskasse zu nehmen. -4- 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. MWSt zulasten des Gesuchsgegners. 2. Am 7. September 2022 übermittelte das DVI aufforderungsgemäss die Akten und beantragte unter Verweis auf die Erwägungen im angefochtenen Entscheid die kostenfällige Abweisung der Verwaltungsgerichtsbeschwerde.