Zur Begründung wurde im Wesentlichen angeführt, A. habe am 14. Juni 2021 [Eingang beim Strassenverkehrsamt] die Erteilung eines Lernfahrbzw. Führerausweises der Kategorie A beantragt. Auf dem Gesuchsformular habe er angegeben, an einer psychischen Erkrankung zu leiden bzw. gelitten zu haben und deswegen in stationärer oder ambulanter Behandlung (gewesen) zu sein. Aufgrund seiner Angaben auf dem Gesuch sei er um ergänzende Unterlagen gebeten worden. Gemäss Bericht der Psychiatrischen Dienste Aargau AG (nachfolgend: PDAG), Ambulatorium C., vom 30. November 2015 seien bei A. Störungen durch Alkohol und Cannabis, Abhängigkeitssyndrom, gegenwärtig abstinent, diagnostiziert worden und