das vorinstanzliche Verfahren von 11 Stunden und für das verwaltungsgerichtliche Verfahren von 10.4167 Stunden. Hinzu kommen gemäss Kostennote jeweils eine Pauschale von 4 % für die Spesen sowie 7.7 % Mehrwertsteuer. Somit macht er Parteikosten für das vorinstanzliche Verfahren in Höhe von Fr. 3'080.20 sowie für das verwaltungsgerichtliche Verfahren in Höhe von Fr. 2'916.90 geltend.