Wie erwähnt, erfordert es die Gewährleistung der Verkehrssicherheit, diesfalls den Führerausweis auf Probe grundsätzlich umgehend vorsorglich zu entziehen. Das Strassenverkehrsamt wird zu prüfen haben, ob der Beschwerdeführerin bis zur Klärung des bestrittenen Tatvorwurfs der Führerausweis auf Probe vorsorglich zu entziehen ist oder ob aufgrund der noch nicht zweifelsfrei feststehenden Widerhandlung die Verkehrssicherheit nicht als derart gefährdet erscheint, ein sofortiger vorsorglicher Führerausweisentzug entsprechend nicht gerechtfertigt und ihr der Führerausweis daher herauszugeben wäre.