WBE.2017.457 vom 31. Januar 2018, Erw. II/3). Damit bleibt die Frage zu prüfen, ob während der weiteren Dauer des Administrativmassnahmeverfahrens aufgrund der im Raum stehenden Widerhandlungen allfällige Massnahmen angezeigt sind oder ob der Beschwerdeführerin der Führerausweis auf Probe, wie von ihr beantragt, herauszugeben ist.