richts WBE.2020.14 vom 25. März 2020, Erw. II/2.3; Entscheid des Kantonsgerichts Luzern 7H 15 166 vom 29. Juli 2015, Erw. 2.2; MIZEL, a.a.O., S. 644). Somit ist nachfolgend zu prüfen, ob im vorliegenden Fall eine Verkehrsregelverletzung mit hoher Wahrscheinlichkeit als erstellt gilt.