2.4). Ist eine Verkehrsregelverletzung mit hoher Wahrscheinlichkeit erstellt, kann die Behörde nicht nur den vorsorglichen Entzug, sondern sogleich die Annullierung des Führerausweises auf Probe anordnen (MIZEL, a.a.O., S. 643). Steht die Widerhandlung jedoch nicht zweifelsfrei fest, wartet die Behörde grundsätzlich den Ausgang des Strafverfahrens ab und kann von einem vorsorglichen Entzug absehen, sofern die Verkehrssicherheit nicht gefährdet erscheint (siehe zum Ganzen Entscheid des Verwaltungsge- - 11 -