Die Annullierung des Führerausweises auf Probe bezweckt, Neulenkende, welche noch nicht über die nötige Reife zum sicheren und verkehrsregelkonformen Führen eines Motorfahrzeugs verfügen, vom Strassenverkehr einstweilen fernzuhalten (Urteil des Bundesgerichts 1C_202/2010 vom 1. Oktober 2010, Erw. 4.2). Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung hat die Annullierung des Führerausweises auf Probe zwar nicht nur sichernden Charakter, sondern verfügt mit Blick auf die Zielsetzung, dass sich die betreffende Person bewähren soll, und die damit verbundene subjektive Komponente auch über warnende Funktion (BGE 143 II 699, Erw. 3.5.3). Dennoch ist davon auszugehen, dass auch hier, wie bei den