Es mag zwar sein, dass anlässlich der laufenden Revision des SVG vorgesehen ist, die vom Gesetzgeber bewusst streng ausgestaltete Regelung für Neulenkende spürbar abzuschwächen. Es scheint dabei auf parlamentarischer Ebene unbestritten zu sein, dass künftig nur noch mittelschwere und schwere Widerhandlungen zum Verfall des Führerausweises auf Probe führen können sollen. Eine positive Vorwirkung der geplanten Änderung von Art. 15a Abs. 4