Die Beschwerdeführerin überschritt am 24. März 2022, 07:13 Uhr, in Q., [Strasse, Fahrtrichtung], die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h nach Abzug der Sicherheitsmarge um 16 km/h (Rapport der Stadtpolizei Baden vom 6. April 2022). Etwa drei Monate zuvor nahm die Beschwerdeführerin am 21. Dezember 2021, ca. 17:10 Uhr, in Dietikon, auf der Autobahn A3, beim Wechseln des Fahrstreifens ungenügend Rücksicht auf andere Fahrzeuge, wodurch sich eine Kollision zwischen ihrem Personenwagen und einem Lieferwagen ereignete (Rapport der Kantonspolizei Zürich vom 6. Januar 2022).