2. Die Beschwerdeführerin beantragt erstmals vor Verwaltungsgericht, der Führerausweis sei ihr aufgrund des Vorfalls vom 21. Dezember 2021 (Verursachen eines Verkehrsunfalls) für einen Monat zu entziehen (Ziff. 2 der Anträge). Zudem sei ihr der Führerausweis sofort auszuhändigen, da der beantragte Führerausweisentzug von einem Monat bereits vollzogen worden sei (Ziff. 3 der Anträge). Vor der Vorinstanz hatte sie noch die Anordnung eines zweimonatigen Warnungsentzugs verlangt, ohne dabei zwischen den beiden ihr vorgeworfenen Widerhandlungen zu unterscheiden.