3. Das Strassenverkehrsamt verzichtete mit Eingabe vom 25. August 2022 auf eine Stellungnahme und beantragte die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten werde. 4. Das Bezirksgericht Baden reichte am 1. September 2022 die in Bezug auf den Vorfall vom 24. März 2022 angeforderten Akten des noch hängigen Strafverfahrens ein. Diese wurden nach erfolgtem Gebrauch ans Bezirksgericht Baden retourniert. 5. Mit Eingabe vom 2. September 2022 reichte der Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin seine Honorarnote ein. 6. Am 7. September 2022 gingen die beim Statthalteramt des Bezirks Dietikon angeforderten Strafakten des Vorfalls vom 21. Dezember 2021 ein.