1. Der Entscheid vom 6. Juli 2022 des Departements Volkswirtschaft und Inneres Kanton Aargau sei vollumfänglich aufzuheben. 2. Der Beschwerdeführerin sei der Führerausweis aufgrund des Vorfalles vom 21. Dezember 2021 in Dietikon, Autobahn A3 (Verursachen eines Verkehrsunfalles) infolge leichter Widerhandlung i.S.v. Art. 16a SVG für einen Monat zu entziehen. 3. Der Beschwerdeführerin sei ihr Führerausweis sofort auszuhändigen, da der beantragte Führerausweisentzug von einem Monat (vgl. Ziff. 2) bereits vollzogen wurde.