B. 1. Gegen die Verfügung des Strassenverkehrsamts vom 28. April 2022 liess A. am 12. Mai 2022 Beschwerde beim Departement Volkswirtschaft und Inneres (nachfolgend: DVI) erheben und folgende Anträge stellen: 1. Die Verfügung vom 28. April 2022 betreffend Annullation des Führerausweises sei aufzuheben. -3- 2. Der Beschwerdeführerin sei der Führerausweis zwei Monate zu entziehen, wobei die Dauer seit der Führerausweisabgabe anzurechnen sei. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. 2. Am 6. Juli 2022 entschied das DVI: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen.