 Ungenügende Rücksichtnahme auf andere Fahrzeuge beim Wechseln des Fahrstreifens  Verursachen eines Verkehrsunfalls Begangen am: 21. Dezember 2021 in Dietikon, Autobahn A3 Leichte Widerhandlung im Sinne von Art. 16a SVG  Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h Gefahrene Geschwindigkeit: 66 km/h (nach Abzug der Toleranz) Begangen am: 24. März 2022 in Q., innerorts