begangene Entwendungen]). - 11 - Bei Übertretungen ist insbesondere der Einzelfall zu betrachten, weshalb eine Bürgerrechtsbewerberin bzw. ein Bürgerrechtsbewerber gebüsst wurde. Der Beschwerdeführer wurde seit Beginn des Einbürgerungsverfahrens im Juni 2020 durch die Jugendanwaltschaft des Kantons Aargau mit zwei Verweisen bestraft (vgl. hierzu vorne Erw. 2.4.1). Mangels gegenteiliger Anhaltspunkte in den Akten waren dies seine beiden einzigen Verfehlungen. Beide Verfügungen betrafen im Wesentlichen die Vornahme einer Änderung am Motorfahrrad zur Leistungssteigerung.