2.5. 2.5.1. Der Beschwerdeführer lässt sinngemäss vorbringen, die Ablehnung seiner Einbürgerung sei angesichts der geringfügigen Verfehlungen und in Anbetracht dessen, dass sich alle anderen Einbürgerungsvoraussetzungen als günstig erwiesen, als unverhältnismässig zu betrachten. Ebenfalls sinngemäss wirft er der EBK Willkür bei der Ermessensausübung vor, weil die - 10 - Verweigerung der Einbürgerung lediglich aufgrund zweier geringfügiger Übertretungen erfolgt sei.