Der Beschwerdeführer gab gegenüber der Polizei an, lediglich den Auspuff ausgetauscht zu haben, das Mofa kurz vor der Kontrolle seinem Kollegen für eine Fahrt überlassen zu haben und auf dem Gepäckträger mitgefahren zu sein. In diesem Zusammenhang wurde er mit Strafbefehl der Jugendanwaltschaft des Kantons Aargau vom 19. August 2021 wegen unerlaubten Abänderns eines Motorfahrzeugs, wegen Inverkehrbringens eines Motorfahrzeugs in nicht vorschriftgemässem Zustand sowie wegen Überlassens eines Motorfahrzeugs in nicht vorschriftgemässen Zustand schuldig gesprochen und mit einem jugendstrafrechtlichen Verweis belegt (vgl. VB 25 ff.).