Stellungnahme der Eltern von A. und dessen eigene Stellungnahme zur Kenntnis genommen und "festgestellt, dass die Bereitschaft aus den beiden Fehlern zu lernen, eher gering ist, wenn Ihr Sohn darauf hinweist, dass er nicht der einzige sei, der Fehler mache. Der Umstand, dass Ihr Sohn innerhalb von wenigen Monaten zwei Mal das gleiche Delikt begangen hat, wird als gravierend beurteilt. Eine erfolgreiche Integration kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht bejaht werden" (VB 41, S. 2).