B. 1. Gegen den ablehnenden Entscheid der EBK liess der nunmehr anwaltlich vertretene A. (Beschwerdeführer) am 12. August 2022 Beschwerde beim Verwaltungsgericht erheben und folgende Anträge stellen: 1. Der Entscheid des Grossen Rates (Einbürgerungskommission) vom 21. Juni 2022 sei aufzuheben. 2. Der Grosse Rat (Einbürgerungskommission) sei anzuweisen, das Gesuch um Einbürgerung gutzuheissen, dem Beschwerdeführer 1 das Kantonsbürgerrecht zu erteilen und das Einbürgerungsverfahren fortzusetzen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen.