6. Mit Schreiben vom 10. März 2022 wies das DVI, Abteilung Register und Personenstand, die Eltern von A. darauf hin, dass noch keine Stellungnahmen zum Schreiben vom 2. Februar 2022 erfolgt seien und bat um entsprechende Zustellung bis zum 18. März 2022 (VB 32, 35). In der Folge reichten sowohl A. als auch seine Eltern aufforderungsgemäss je eine schriftliche Stellungnahme ein (VB 36 f.). A. führte dabei in seiner Stellungnahme (VB 37) namentlich Folgendes aus: