3. Im Rahmen des gemeinderätlichen Erhebungsberichts kam der Gemeinderat X. in einer Gesamtbeurteilung des Einbürgerungsgesuchs zum Schluss, dass bei A. die erforderliche Integration gegeben sei (VB 17). Entsprechend sicherte der Gemeinderat X. A. am 29. März 2021 das Gemeindebürgerrecht zu (VB 24). In der Folge teilte das DVI, Abteilung Register und Personenstand, A. am 30. April 2021 mit, dass die Gemeinde X. sein Einbürgerungsgesuch nach Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an den Kanton weitergeleitet habe (VB 18).