Gegenstand Beschwerdeverfahren betreffend Ablehnung der Einbürgerung Entscheid der Einbürgerungskommission (EBK) vom 21. Juni 2022 -2- Das Verwaltungsgericht entnimmt den Akten: A. 1. A., geb. tt.mm.jjjj, ist italienischer Staatsangehöriger und stellte am 22. Juni 2020 bei seiner Wohngemeinde X. ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung (Vorakten Beilage [VB] 1-3).