3. Der Grosse Rat wird verpflichtet, dem Beschwerdeführer die vor Verwaltungsgericht entstandenen Parteikosten in Höhe von Fr. 2'000.00 (inkl. MWSt) zu ersetzen. Zustellung an: den Beschwerdeführer (Vertreter) den Grossen Rat, Einbürgerungskommission Mitteilung an: das Departement Volkswirtschaft und Inneres, Register und Personenstand den Gemeinderat X. - 16 - Subsidiäre Verfassungsbeschwerde