Denn die Bereitschaft, immer wieder zu delinquieren, manifestiert sich stärker bei Taten, die in grösseren Zeitabständen unabhängig voneinander verübt werden. Im vorliegenden Fall ist dagegen von einem auf einen sehr beschränkten Zeitraum begrenzten Fehlverhalten aus jugendlichem Leichtsinn auszugehen, das – wie der Beschwerdeführer glaubhaft dargetan hat – denn auch nicht ganz unbeeinflusst war durch das Verhalten von Gleichaltrigen; es ist notorisch, dass gerade bei Jugendlichen Peer- Gruppen oft einen starken Einfluss auf das Verhalten haben. Hinzu kommt, dass dem Beschwerdeführer eine gute Prognose zu stellen ist (vgl. Handbuch SEM, S. 25).