Wie bereits ausgeführt, kommt den drei an Folgetagen verübten Diebstählen allerdings eher die Natur einer zusammenhängenden Tatserie gleich, die in Bezug auf das Kriterium der Häufigkeit der Gesetzeswidrigkeiten aufgrund des sachlichen und zeitlichen Konnexes zwischen den Einzelhandlungen weniger stark ins Gewicht fällt, als wenn es sich um drei (zeitlich und sachlich) voneinander völlig losgelöste Straftaten handeln würde. Denn die Bereitschaft, immer wieder zu delinquieren, manifestiert sich stärker bei Taten, die in grösseren Zeitabständen unabhängig voneinander verübt werden.