WBE.2014.20 vom 25. April 2014, Erw. 4.3.1 f.). 2.4. 2.4.1. Der Beschwerdeführer entwendete am 20. Mai 2021 im Manor Y. einen USB-Netzadapter und ein Herrenhemd im Gesamtwert von Fr. 54.90. Beim Verlassen des Warenhauses wurden er und sein Begleiter von der Polizei -8- angehalten und kontrolliert. Anlässlich dieser polizeilichen Anhaltung gab der Beschwerdeführer zudem an, auch am 18. und 19. Mai 2021 je ein T- Shirt im Wert von jeweils Fr. 34.00 mitgenommen zu haben, ohne diese zu bezahlen. In der Folge wurde der Beschwerdeführer mit Strafbefehl vom 14. Juli 2021 wegen mehrfachen geringfügigen Diebstahls zu einer Busse von Fr. 100.00 verurteilt.