C. 1. Gegen den Entscheid des Grossen Rates vom 14. Juni 2022 liess A. am 10. August 2022 Beschwerde beim Verwaltungsgericht erheben. Er liess folgende Anträge stellen: 1. Der Beschluss des Grossen Rates vom 14. Juni 2022 sei aufzuheben. 2. Das Gesuch des Beschwerdeführers um Aufnahme in das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sei zu genehmigen. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (inkl. 7.7.% MwSt.) zu Lasten des Beschwerdegegners.