In Abweichung zum negativen Entscheid vom 21. Februar 2022 beantragt die Einbürgerungskommission unter Berücksichtigung der zusätzlichen Unterlagen und im Rahmen einer Gesamtwürdigung – mit Stichentscheid des Kommissionspräsidenten – die Zustimmung zum Einbürgerungsgesuch EEPO-9397-4954. 3. Anlässlich der Sitzung des Grossen Rates vom 14. Juni 2022 wurde der Antrag der EBK mit 74 gegen 50 Stimmen bei drei Enthaltungen abgelehnt, was zur Ablehnung von A. Gesuch um ordentliche Einbürgerung führte.