5. Das DVI, Abteilung Register und Personenstand, gab A. mit Schreiben vom 15. Oktober 2021 bekannt, bei der weiteren Bearbeitung seines Einbürgerungsgesuches und der erneuten Prüfung seines strafrechtlichen Leumunds sei festgestellt worden, dass es gegen ihn eine Verurteilung wegen mehrfacher Begehung eines geringfügigen Diebstahls gebe (Warenhausdiebstähle am 18., 19. und 20. Mai 2021 im Manor Y. über einen Gesamtwert von Fr. 122.90). Sowohl A. als auch seine Eltern reichten am 3. November 2021 aufforderungsgemäss eine schriftliche Stellungnahme zum besagten Schreiben des DVI ein. B. -3-