3. Im Rahmen des gemeinderätlichen Erhebungsberichts kam der Gemeinderat X. zum Schluss, dass bei A. die erforderliche Integration gegeben sei. Entsprechend sicherte der Gemeinderat X. A. am 7. Dezember 2020 das Gemeindebürgerrecht zu. In der Folge teilte das DVI, Abteilung Register und Personenstand, A. am 1. Februar 2021 mit, dass die Gemeinde X. sein Einbürgerungsgesuch nach Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an den Kanton weitergeleitet habe. 4. Auf entsprechendes Gesuch des DVI, Abteilung Register und Personenstand, erteilte das Staatssekretariat für Migration (SEM) am 19. Juli 2021 die Bewilligung zu A. Einbürgerung im Kanton Aargau.