2. Am 9. Juni 2020 gelangte die Gemeinde X. mit einer Anfrage um Vornahme einer Vostra-Abfrage an das Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI), Abteilung Register und Personenstand. Diese fiel mangels Eintrag im Strafregister von A. negativ aus. Eine von der Gemeinde X. gleichentags vorgenommene Anfrage bei der Jugendanwaltschaft des Kantons Aargaus, ob bei letzterer abgeschlossene oder hängige Verfahren wegen Verbrechen, Vergehen oder Übertretungen gegen A. bekannt seien, wurde ebenfalls negativ beantwortet.