Gegenstand Beschwerdeverfahren betreffend Ablehnung der Einbürgerung Entscheid vom 14. Juni 2022 -2- Das Verwaltungsgericht entnimmt den Akten: A. 1. A., geb. 17. Oktober 2004 in Z., ist F Staatsangehöriger und stellte am 3. Juni 2020 bei seiner Wohngemeinde X. ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung.