5. 5.1. Der Sache nach deuten die übrigen Ausführungen in der Beschwerdeschrift darauf hin, dass es den Beschwerdeführern tatsächlich nicht – zumindest nicht in erster Linie – darum geht, dass das Verwaltungsgericht einen Feststellungsentscheid betreffend Anlagekosten eines Bauprojekts, an dem der Beschwerdeführer zunächst als Mitglied eines Baukonsortiums und seit 2008 allein beteiligt war, trifft. Hintergrund ihres Begehrens ist vielmehr, dass sie Korrekturen des steuerbaren Einkommens im Zusammenhang mit Einkünften aus diesem Bauprojekt verlangen. Insoweit fällt ein Eintreten auf die Beschwerde in Betracht.