4. Mit ihrem Hauptantrag verlangen die Beschwerdeführer, "die Anlagekosten 'Z.-Gebäude' im Einsprache-Entscheid (Auszug: Beilage 2) (…) von 5'949'399 CHF, gemäss Urteil vom Spezialverwaltungsgericht (Auszug: Beilage 1), auf den effektiven Anlagewert gemäss Bauabrechnung (Auszug als Beilage 3) von 7'977'816 CHF zu korrigieren".