 Eventualantrag: (effizient, sinnvoll fair und ohne Doppelbesteuerung) Die von den StB in der (Beilage 2) deklarierten Aufrechnungen von 306'507 CHF sind im Sinne einer Einkommensreduktion zu löschen. Die StB sei im Sinne dieses Antrages anzuweisen, die deklarierte Aufrechnung von 306'507 CHF vom berechneten, steuerbaren Einkommen (2009 + 2012) in Abzug zu bringen. Mit diesem Eventualantrag könnte das Gerichtsverfahren abgekürzt und eine leidige Geschichte korrekt bereinigt / abgeschlossen werden. Die Anwalts- und Gerichtskosten sind zu vergüten.