C. Auf einen in einer einzigen Eingabe erhobenen Rekurs der Eheleute A. und B. gegen die vier Einspracheentscheide betreffend die Kantons- und Gemeindesteuern 2009 – 2012 hin eröffnete das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, vier Rekursverfahren, vereinigte diese, und urteilte am 16. Dezember 2021: 1. Die Rekurse betreffend die Kantons- und Gemeindesteuern 2009 bis 2011 werden abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird.