 In den Veranlagungen für die Kantons- und Gemeindesteuern 2010, 2011 und 2012, alle ebenfalls vom 18. September 2018 wurden verschiedene Aufrechnungen vorgenommen, jedoch keine Aufrechnungen mit Bezug auf den "Z.-Park Y.". B. Eine Einsprache der Eheleute A. und B. gegen die Veranlagungsverfügungen vom 18. September 2018 wies die Steuerkommission X. mit separaten Entscheiden betreffend die Steuerperioden 2009, 2010, 2011 und 2012, alle vom 6. Dezember 2018, ab.