 Am 18. September 2018 veranlagte die Steuerkommission X. A. und B. für die Kantons- und Gemeindesteuern 2009. Dabei nahm sie gestützt auf den Bericht des Kantonalen Steueramtes (KStA), Natürliche Personen Buchprüfung (BP) vom 16. April 2012 insbesondere eine Aufrechnung von Fr. 400'000.00 vor, welche sie wie folgt begründete: "Mit Schreiben vom 23. März 2009 wurde der "Z.-Park" aus dem Kataster für belastete Standorte entlassen. Demzufolge ist die erfolgswirksame Rückstellung pro 2007 von CHF 400'000 aufzulösen."