Insofern hat sich auch die positive Prognose, die im verkehrspsychologischen Gutachten vom 28. Dezember 2015 noch gestellt wurde, nicht bewahrheitet. Aufgrund seiner unzähligen Widerhandlungen gegen die Strassenverkehrsvorschriften lässt sich kein anderer Schluss ziehen, als dass er gerade nicht über die charakterlichen Eigenschaften, die für die Teilnahme am motorisierten Strassenverkehr in einem Mindestmass vorhanden sein müssen, wie etwa psychische Ausgeglichenheit, Risiko- und soziales Verantwortungsbewusstsein, eine geringe Impulsivität, eine reife Konfliktverarbeitung und eine soziale Anpassungsbereitschaft, verfügt.