Zudem hat er nicht nur mehrfach trotz Entzugs des Führerausweises ein Fahrzeug gelenkt, sondern hat dabei zusätzlich weitere Verkehrsregeln in mitunter gravierender Weise verletzt und damit auch andere Verkehrsteilnehmende – teilweise konkret – gefährdet. Um sich einer polizeilichen Kontrolle zu entziehen, - 17 - schreckte der Beschwerdeführer auch nicht vor massiven Geschwindigkeitsüberschreitungen und waghalsigen Fahrmanövern zurück, was deutlich zeigt, dass er im Strassenverkehr seine Emotionen und infolgedessen sein Verhalten nicht beherrschen kann.