Anlässlich der dritten Begutachtung wurde seine Fahreignung zwar bejaht, jedoch fiel er gerade einmal ein halbes Jahr nach Wiedererteilung des Führerausweises wiederum negativ im Strassenverkehr auf, was einen erneuten vorsorglichen Sicherungsentzug zur Folge hatte. Da er sich der angeordneten verkehrspsychologischen Begutachtung nicht unterzog und er daher die Zweifel an seiner Fahreignung nicht zu zerstreuen vermochte, sondern aufgrund seiner Verweigerungshaltung im Gegenteil verstärkte, erfolgte am 18. August 2017 als logische Konsequenz ein definitiver Sicherungsentzug.