hören. Bei jenem Vorfall wurde dem Beschwerdeführer vorgeworfen, er habe versucht, mit seinem Motorrad im Kreisverkehr in Wildegg eine Automobilistin zu überholen. Auf der Strecke von Wildegg nach Lenzburg sei diese vom Beschwerdeführer mehrmals ausgebremst worden. Bei der Lichtsignalanlage in Lenzburg habe der Beschwerdeführer die Fahrertür aufgerissen und in das Fahrzeug hineingegriffen (vgl. Entscheid des Obergerichts, Strafgericht, SST.2020.50 vom 14. Juli 2020, Erw.