Knapp sechs Monate, nachdem ihm am 6. Januar 2016 (gestützt auf das die Fahreignung bejahende dritte Gutachten) der Führerausweis wiedererteilt worden sei, sei der Beschwerdeführer wegen mehrfacher Nötigung und grober Verkehrsregelverletzung verzeigt worden. Er sei beschuldigt worden, am 2. Juli 2016 eine Motorfahrzeugfahrerin mit seinem Motorrad mehrmals ausgebremst und ihre Fahrertür aufgerissen zu haben. In der Folge sei ihm der Führerausweis abermals vorsorglich entzogen worden. Der Beschwerdeführer habe dagegen keine Beschwerde erhoben und sich auch nicht der angeordneten Begutachtung unterzogen. Der Führerausweis sei ihm deshalb (am 18. August 2017) definitiv entzogen worden.