motorisierten Strassenverkehr erforderlichen Charaktereigenschaften müssen weiterhin im Mindestmass vorliegen, um einer Person die Fahreignung attestieren zu können, auch wenn sie im aktuellen "Leitfaden Fahreignung" der Expertengruppe Verkehrssicherheit vom 27. November 2020 nicht mehr aufgeführt werden (vgl. Entscheid des Verwaltungsgerichts WBE.2021.394 vom 10. Januar 2022, Erw. II/2.5.2). - 12 -