II. 1. 1.1. Der Beschwerdeführer rügt eine Verletzung des rechtlichen Gehörs, mitunter der Begründungspflicht. Die Vorinstanz habe sich in Missachtung einer in casu zwangsläufig vorzunehmenden Gesamtwürdigung im Hinblick auf die Legalprognose nicht mit den Ausführungen der Beschwerdeschrift auseinandergesetzt, wonach der Beschwerdeführer für seine diversen Delikte eine mehrjährige Freiheitsstrafe erhalten habe.