Eventualiter sei der Entscheid der Vorinstanz vom 09.11.2021 aufzuheben [und] die Sache zum Erlass eines neuen Entscheids an die Vorinstanz zurückzuweisen Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (inkl. MwSt.) zulasten des Staates. Der Beschwerdeführer liess zudem die folgenden Verfahrensanträge stellen: 1. Es sei dem Beschwerdeführer die volle unentgeltliche Rechtspflege und Rechtsverbeiständung unter gleichzeitiger Einsetzung des unterzeichneten Rechtsanwalts als unentgeltlicher Rechtsbeistand zu gewähren. 2. Es seien die gesamten Verfahrensakten von Amtes wegen beizuziehen.